





Subjektiv erlebte Gefahren sind gewollt,
aber die objektive Sicherheit steht an erster Stelle.
Angst und Überwindung könen Teil des Trainings sein. Dabei wird keiner der TeilnehmerInnen in eine unlösbare Krisensituation geführt.
Unbekanntes erleben in einem sicheren Rahmen.
Für alle unsere Aktionen übernehmen wir die Haftung für die TeilnehmerInnen im Rahmen der "Aktionszeiten". Hierfür haben wir einen entsprechende Versicherung abgeschlossen.
Bei Schulklassen und Jugendgruppen mit Teilnehmer unter 18 Jahren liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Lehrkräften bzw. Gruppenleitern. Dies betrifft bei mehrtägigen Veranstaltungen besonders die aktionsfreien Zeiten und "Nachtaktivitäten". Für die Sicherheit der TeilnehmerInnen sind unsere Trainer verantwortlich und übernehmen während der Aktionen auch die Aufsichtpflicht, sofern es die Sicherheit der TeilnehmerInnen betrifft. (Tragen von Sicherheitsausrüstung und das Einhalten von sicherheitsrelevanten Regeln).
Unsere Trainer sind darüber hinaus angehalten, dass einhalten allgemein gültige Gesetze zum Schutze der Jugend zu gewährleisten. Dies betrifft unter anderem Alkohol- und Zigarettenkonsum. Außnahmen und Vereinbarungen können nur in Rücksprache mit der Verantwortlichen Lehrkraft getroffen werden.
Ein gute und intensive Zusammenarbeit mit den Lehrkräften liegt uns am Herzen.
Vorbildfunktion, Gemeinsames Handeln als Vorlage für die Gruppe.